LANDESFLUGHÄFEN
Die Landesflughäfen binden die Schweiz an die europäischen und weltweiten Zentren des Luftverkehrs an. Sie haben die Infrastruktur die es den internationalen Flugverkehr braucht. Die Landesflughäfen stehen wenn möglich auch Flugzeugen für privaten Verkehr zur Verfügung.
REGIONALFLUGPLÄTZE
Regionalflugplätze dienen in erster Linie der Geschäfts-, Touristik- und Arbeitsfliegerei. Sie ergänzen die Landesflughäfen als Träger des öffentlichen Luftverkehrs mit direkten Verbindungen ins In- und Ausland.
ZIVIL MITBENUTZTE MILITÄRFLUGPLÄTZE
Soweit es die Interessen des militärischen Flugbetriebs zulassen, können gewisse militärische Flugplätze auch für zivile Zwecke genutzt werden.
FLUGFELDER
Flugfelder decken in erster Linie Bedürfnisse der privaten Fliegerei und der Ausbildung ab. Als Ganzes liegen sie jedoch ebenfalls im öffentlichen Interesse, indem sie gewisse entlastende Funktionen im Gesamtsystem der Schweizer Zivilluftfahrt übernehmen oder auch für Geschäfts-, Tourismus- und Arbeitsflüge Verwendung finden.
HELIPORTS
Zusammen mit den auf einigen Flugplätzen vorhandenen Helibasen bilden die Heliports das nationale Netz für die Helikopterfliegerei vor allem für Rettungs- und Versorgungsflüge, Arbeitsflüge, sowie die Versorgung von schlecht erschlossenen Gebieten.
GEBIRGSLANDEPLÄTZE
Gebirgslandeplätze sind Landestellen ausserhalb von Flugplätzen und ohne Infrastruktur, die über 1100 Meter über Meer liegen. Sie dienen einerseits zu Ausbildungs- und Übungszwecken, anderseits für Personentransporte zu touristischen Zwecken.
Quellen BAZL BAZL